Amazon verurteilt wegen Markenrechtsverletzung

Amazon kann Ihnen keine der begehrten Senmotic-Barfußschuhe liefern. Wir verkaufen exklusiv nur über unserem Shop unsere Barfußschuhe. Amazon wollte trotzdem von unserem Erfolg profitieren und schaltete mit unserem Markennamen rechtswidrig Google Adwords-Anzeigen.

Und weil Amazon groß denkt, nutzte man die eingetragene Marke „Senmotic“ gleich in folgenden Ländern:

 

google.at – Österreich
google.pl – Polen
google.nl – Niederlande
google.be – Belgien
google.dk – Dänemark
google.co.uk – Großbritannien
google.fr – Frankreich
google.ee – Estland
google.fi – Finnland
google.it – Italien
google.lv – Lettland
google.lt – Litauen
google.pt – Portugal
google.se – Schweden
google.sk – Slowakei
google.si – Slowenien
google.es – Spanien
google.cz – Tschechien
google.hu – Ungarn
google.com.cy – Zypern

 

So sahen die Anzeigen aus obwohl es keine Senmotic Schuhe auf Amazon gibt und stattdessen Produkte von Wettbewerbern gezeigt wurden.

Daraufhin erhielt Amazon von uns eine Unterlassungserklärung, dem Laien auch bekannt als Abmahnung. Amazon beschied uns, dass man prinzipiell keine Unterlassungserklärung unterschreiben würde. Weiterhin drohte man uns an, die Sache bis vor den EuGH zu treiben. So will man wohl die kleineren Firmen vorab in die Knie zwingen und Angst verbreiten. Die Kosten bei Markenrechtstreitigkeiten über mehrere Instanzen können schnell ein höheres fünfstelliges Sümmchen erreichen. Und wenn man verliert, trägt man seine Kosten, die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite. Das kann bei einer kleinen Firma die eigene Existenz kosten. Uns motivieren allerdings eher solche arroganten Amazon-Rechtsanwaltsprüche.

 

Wir beantragten vor dem Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Der einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben. Dagegen legte Amazon Widerspruch ein, so dass es zeitnah zu einem Gerichtsverfahren kam. Dort wurde Amazon folgerichtig wegen der Nutzung der Marke „Senmotic“ verurteilt. Bei weiterer Nutzung der Marke Senmotic droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Amazon ging vor dem Oberlandesgericht in Dresden in Berufung. Die Rechtsanwälte vom Amazon waren tatsächlich der völlig lebensfremden Auffassung, sie könnten die Marke „Senmotic“ einfach weiter für sich ausbeuten. Weiterhin argumentierte man, dass Landgericht Leipzig wäre gar nicht zuständig gewesen. Mit beiden Begehren ist Amazon grandios gescheitert. Es eröffneten sich vor dem OLG Dresden zwei Wege für Amazon. Entweder die Sache ausurteilen zu lassen und den Rechtstreit zu verlieren. Oder die Berufung zurückzunehmen. Worauf das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig wird. Amazon entschied sich für die Rücknahme der Berufung. Selbstverständlich trägt Amazon als Verlierer des Rechtsstreites die eigenen und auch unsere Kosten für das Berufungsverfahren.

 

Jetzt geht die Sache in Runde zwei. Denn Amazon ist für die rechtwidrige Nutzung der Marke „Senmotic“ schadenersatzpflichtig. Ziemlich sicher werden die unsere Forderungen nicht erfüllen und wir werden wieder gegen Amazon klagen müssen. Und ziemlich sicher wird es wieder über die Instanzen gehen. Wir betrachten das mittlerweile als sportliche Herausforderung und überlegen uns, ob wir das nicht zum Beruf machen sollten. 😉

 

Fazit: 

 

Nachdem schon mehrere Firmen einfach unsere Marke (unter anderem auch eBay) genutzt haben, kommen wir zu der Erkenntnis, dass die Großen die Kleinen kaputt machen (wollen) und denen auch noch die 0,0001 Prozent Marktanteil streitig machen. Denen ist das ganz egal, ob der Laden dann dichtmacht. Firmen wie Amazon sind einfach nur dreist, arrogant und überheblich. Markenrecht oder Wettbewerbsrecht ist denen egal.

 

Amazon würde sich nie getrauen, die Marken von anderen großen Firmen wie Mercedes, BMW oder Apple oder Nestle für sich zu benutzen. Da werden gleich mal etliche Millionen Kosten für den Rechtsstreit über die Instanzen fällig und der Schadenersatz geht dann auch gern mal in den zweistelligen Millionenbereich. Nachdem Amazon jetzt widerholt unsere Marke nutzte, kann man auch nicht von Zufall oder unglücklichem Umstand sprechen. Sondern das hat bei denen System! Wir können jeder Firma nur raten, auch gegen Konzerne wie Amazon anzutreten, sich nicht einschüchtern zu lassen und sein Recht zu erstreiten.